Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SalesDrive GmbH gelten für sämtliche Verträge über Plattform-, Ausbildungs- und Vermittlungsdienstleistungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (Österreich) bzw. § 14 BGB (Deutschland) sowie an Existenzgründer. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit Unterzeichnung bestätigt der Kunde ausdrücklich seinen unternehmerischen Status oder die ernsthafte Absicht zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Verbraucherschutzrecht. insbesondere Widerrufsrechte nach § 312g BGB, KSchG und FAGG. findet keine Anwendung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Plattform-Nutzungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsparteien
Anbieter: SalesDrive GmbH, Obere Donaustraße 25, 1020 Wien, FN 599821s (Handelsgericht Wien), UID ATU79430518, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Kiraly.
Kunde / Auftragnehmer / Agent: Die im jeweiligen Vertrag benannte natürliche oder juristische Person, die als Unternehmer auftritt.
Leistungen der Plattform
Der Anbieter erbringt nach Vertragsschluss und Zahlungseingang folgende Leistungen:
- 1:1 Onboarding via Zoom-Call mit der Geschäftsleitung
- Live-Theorieausbildung durch einen erfahrenen Vertriebsleiter
- Wöchentliche Live-Trainings (Opening, Analyse, Strategie, Roleplay)
- Zugriff auf alle Schulungs- und Trainingsmaterialien (Live + Aufzeichnungen)
- Zugang zur internen SalesAgent-Community & Live-Chat
- Support-Kanal mit Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
- Informationskanal zu verfügbaren Projekten
- Projektbezogene Infrastruktur (CRM, Telefonie, Call-Recorder, Tracking-Dashboard)
- Abschließende Freigabe als SalesAgent nach erfolgreich absolvierter Ausbildung
- Vermittlung in B2B-Kundenprojekte (Software, Dienstleistungen, Agenturen)
Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt digital über PandaDoc, esignatures.io oder ein gleichwertiges Vertragsmanagementsystem mit elektronischer Signatur (einfach oder fortgeschritten im Sinne der eIDAS-Verordnung). Die digitale Signatur ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Vor verbindlicher Signatur kann der Kunde seine Eingaben prüfen. Der Vertragstext wird nach Abschluss gespeichert und dem Kunden in Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.
Lizenzgebühr & Zahlungsbedingungen
Höhe der Lizenzgebühr
Für den Plattformzugang und die Ausbildung wird eine einmalige Lizenzgebühr von 3.500,00 € netto (zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer) fällig.
Zahlungsmodalitäten
Die Lizenzgebühr ist spätestens bis zum vereinbarten Onboarding-Termin zu entrichten. Die Abwicklung erfolgt per Rechnung. Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung möglich: 50 % Anzahlung, restliche 50 % aufgeteilt auf 5 gleichmäßige monatliche Raten.
Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB (Österreich) bzw. § 288 Abs. 2 BGB (Deutschland) zu berechnen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Plattformzugang bis zum Ausgleich zu sperren.
Ausschluss von Rückerstattungen
Eine Rückerstattung der Lizenzgebühr ist ausschließlich in den unten geregelten Fällen der Projektvermittlungsgarantie und des Erfolgsbonus vorgesehen. In allen anderen Fällen. insbesondere bei eigener Kündigung des Auftragnehmers, bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sowie bei Nichtabschluss der Ausbildung. besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Vertragscharakter. Dienstvertrag
Der Vertrag ist ausdrücklich als Dienstvertrag (Bemühensschuld) gemäß § 1151 ABGB ausgestaltet und nicht als Werkvertrag (Erfolgsschuld).
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung von Infrastruktur, Schulungen und Projektinformationen. diese Leistungen werden ab Vertragsbeginn fortlaufend erbracht und gelten mit ihrer Bereitstellung als geschuldet. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Vermittlungs-, Vertriebs-, Einkommens- oder Geschäftserfolg.
Weitergehende Rückforderungsansprüche. insbesondere aus Werkvertragsrecht, Gewährleistung, Schadensersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung wegen ausbleibenden Projekt-, Vermittlungs- oder Vertriebserfolgs. sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Projektvermittlungsgarantie
Der Anbieter garantiert: Sofern der Auftragnehmer (a) die Ausbildung vollständig absolviert, (b) die abschließende Freigabe erhalten und (c) den Handelsvertretervertrag unterzeichnet hat, wird ihm innerhalb von 4 Wochen nach Vorliegen aller drei Voraussetzungen eine Projektvermittlung angeboten.
Fristbeginn
Die 4-Wochen-Frist beginnt mit dem letzten der drei genannten Ereignisse zu laufen. Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. verspätete Unterzeichnung, fehlende Onboarding-Daten, fehlender Gewerbenachweis), hemmen die Frist.
Rechtsfolge bei Nichterfüllung
Erfolgt keine Projektvermittlung innerhalb der Frist aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, erhält der Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung den vollen Betrag der Lizenzgebühr (3.500 € netto) zurückerstattet. Diese Rückerstattung ist die abschließende und ausschließliche Rechtsfolge; weitergehende Schadensersatz-, Aufwendungsersatz-, Verzugs- oder sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wegfall der Garantie
Die Garantie entfällt vollständig, wenn der Auftragnehmer:
- die Ausbildung nicht vollständig absolviert hat
- die Freigabe nicht erhalten oder abgelehnt hat
- den Handelsvertretervertrag nicht unterzeichnet
- ein angebotenes Projekt ohne sachlichen Grund abgelehnt hat
- gegen Pflichten aus diesem Vertrag, dem Handelsvertretervertrag oder den AGB verstoßen hat
- die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (insb. Gewerbeanmeldung) nicht fristgerecht nachgewiesen hat
Erfolgsbonus
Erreicht der Auftragnehmer im Rahmen der Projekttätigkeit einen kumulierten Netto-Vergütungsumsatz von 30.000 €, erhält er einen einmaligen Erfolgsbonus von 3.500 € netto, der wirtschaftlich der Rückerstattung der Lizenzgebühr entspricht.
Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung ungekündigt besteht und der Auftragnehmer seine Pflichten aus diesem Vertrag, dem Handelsvertretervertrag und den AGB ordnungsgemäß erfüllt hat.
Vergütung als SalesAgent
Nach erfolgreicher Freigabe und Unterzeichnung des Handelsvertretervertrags gelten folgende Vergütungssätze:
- Wählversuch1,50 € netto pro durchgeführtem, im CRM dokumentiertem Opening-Anruf
- Analysegespräch25,00 € netto pro qualifiziertem Gespräch (Mindestdauer 20 Minuten)
- Abwicklungsgebühr7,5 % vom Bruttobetrag (Plattform & Administration)
- Maximalmenge1.000 Wählversuche und 10 qualifizierte Analysegespräche pro Kalendermonat
Vergütungsansprüche entstehen ausschließlich für Aktivitäten, die ordnungsgemäß und vollständig im CRM erfasst und über das Tracking-Dashboard verifizierbar sind.
Die Auszahlung erfolgt monatlich, spätestens am 10. Werktag des Folgemonats. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich an accounting@salesdrive.at zu erheben.
Konversionsgarantie 1:100
Der Handelsvertreter garantiert eine Mindestkonversionsrate von 1:100: Pro 100 durchgeführte Wählversuche muss mindestens ein qualifiziertes Analysegespräch zustande kommen.
Bei Unterschreitung werden die überzähligen Wählversuche nicht oder erst im Folgemonat (Hold-Mechanismus) vergütet. Bei Unterschreitung in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten ist der Anbieter berechtigt, den Agent aus dem Projekt abzuziehen, eine Nachschulung anzuordnen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
SalesDrive ist berechtigt, einzelne Analysegespräche bei Qualitätsmängeln (z. B. unter 20 Minuten, fehlende Dokumentation, ungeeignete Ansprechperson) als nicht qualifiziert einzustufen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- die bereitgestellten Systeme und Plattformen ordnungsgemäß und persönlich gemäß den jeweiligen Nutzungsrichtlinien zu nutzen
- wahrheitsgemäße Angaben zu machen, seinen unternehmerischen Status zu bestätigen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen
- aktiv an Trainings, Terminen und Feedback-Schleifen teilzunehmen (Voraussetzung für die Freigabe)
- alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, BDSG) im Umgang mit Kundendaten einzuhalten
- seine Zugangsdaten geheim zu halten
- Gesprächsleitfäden zu beachten und CRM-Dokumentation vollständig und wahrheitsgemäß zu führen
Untersagt ist insbesondere:
- Inhalte oder Systeme des Anbieters zu kopieren, weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen
- die Community für Eigenwerbung zu nutzen
- Dritte ohne schriftliche Genehmigung in Projekte einzubinden
- Kunden, Projektpartner, Mitarbeiter oder andere SalesAgents abzuwerben
- Tracking- oder CRM-Daten zu manipulieren oder wissentlich falsch zu erfassen
- im Namen der SalesDrive GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben
- Preise, Rabatte oder Konditionen zu verändern oder zuzusagen
Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum
Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Plattform ein.
Sämtliche Inhalte. Skripte, Trainingsmaterialien, Strategien, Kampagnenkonzepte, das Dynamic Payout System, CRM-Vorlagen, Präsentationen. sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im ausschließlichen Eigentum der SalesDrive GmbH.
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Sämtliche Materialien sind unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.
Kommunikation & offizielle Kanäle
Die gesamte geschäftliche Kommunikation hat über die offiziellen Kanäle zu erfolgen (CRM-System, E-Mail, Plattform-Messaging). Zusagen außerhalb dieser Kanäle (private Messenger, Telefon, persönliche Treffen) sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich in Textform über die offiziellen Kanäle bestätigt werden.
Reguläre Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (CET). Reaktionszeit auf Anfragen: innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Vertraulichkeit
Der Kunde behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht für 5 Jahre nach Vertragsende fort.
Bei schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeitspflicht ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz in voller Höhe zu verlangen. Die Bemessung etwaiger Vertragsstrafen ist im Handelsvertretervertrag gesondert geregelt.
Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und gemäß DSGVO sowie österreichischem DSG. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch.
Im Rahmen der SalesAgent-Tätigkeit verpflichtet sich der Kunde, projektbezogene Auftragsverarbeitungsvereinbarungen zu unterzeichnen und alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Wettbewerbs- & Abwerbeverbot
Während der Laufzeit dieses Vertrages darf der Auftragnehmer nicht für konkurrierende Projekte oder Anbieter tätig werden, ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kunden und Projektpartner des Anbieters während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende nicht direkt oder indirekt für eigene oder fremde Rechnung zu kontaktieren oder abzuwerben.
Vertragsstrafen
- WettbewerbsverstoßMindestens 2.100 € pro Einzelfall (Monatsbruttocourtage)
- Datenschutzverstoß5.000 € pro Einzelfall
- Datenabzug10.000 € pro Vorfall
- Non-Disparagement3.000 € pro Einzelfall
Gesamtdeckelung: 50.000 € je Vertragsverhältnis. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Non-Disparagement
Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 24 Monate nach Beendigung des Vertrags zu unterlassen, öffentlich oder gegenüber Dritten herabsetzende, rufschädigende oder unwahre Äußerungen über die jeweils andere Partei abzugeben.
Sachliche Kritik im vertraulichen Rahmen (z. B. in Feedback-Gesprächen oder über die offiziellen Kommunikationskanäle) ist ausdrücklich ausgenommen. Gesetzliche Auskunfts- und Aussagepflichten gegenüber Behörden bleiben unberührt.
Vertragsdauer & Kündigung
Der Plattform-Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit fristlos möglich, insbesondere bei:
- Vertrauensbruch
- Schwerwiegendem Datenschutzverstoß
- Leistungsverweigerung trotz Freigabe
- Wiederholter Unterschreitung der Mindestkonversionsrate
- Manipulation von CRM- oder Tracking-Daten
- Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Verlust oder Entzug der Gewerbeberechtigung
Bei Vertragsende sind sämtliche Zugänge zurückzugeben bzw. deren Löschung zu dulden. Materialien sind nachweislich zu löschen, laufende Projekte ordnungsgemäß zu übergeben.
Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung vollständig ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen.
Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter garantiert nicht die Höhe des durch den Kunden erzielbaren Einkommens oder Geschäftserfolgs. Einkommensbeispiele in Werbematerialien stellen keine Zusicherung dar.
Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Nutzung der Plattform, einem Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht ergeben. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt 3 Jahre nach Vertragsende fort.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterbringung von Leistungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher technischer Infrastruktur).
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer zu informieren.
Schlussbestimmungen
Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien, Österreich.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Abtretung
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Eine Abtretung von Forderungen des Anbieters (z. B. an Factoring-Unternehmen) ist ohne Zustimmung des Kunden gestattet.
Mediation
Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einen Mediationsversuch zu unternehmen. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte. Das Recht zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für einstweilige Verfügungen bleibt unberührt.
Online-Streitbeilegung
Da dieser Vertrag ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B) geschlossen wird, findet die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung für Verbraucher keine Anwendung. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.